Im Bereich der Sport- und Bildungsstätten sind neben dem Entwurf besonders behördlichen Auflagen (z.B. im Brand- und Schallschutz) und Anforderungen des Gemeinde- Unfall- Verbandes (GUV) zu beachten. Nur eine ausreichende Erfahrung auf diesem Gebiet schützt vor unnötigen und kostspieligen Korrekturen.